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Beitritt / Austritt aus dem Syndikat

Wie kann man dem Yachtsyndikat beitreten und es verlassen?

Der einfache Ein- und Ausstieg ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dem gemeinsamen und dem alleinigen Eigentum an einer Jacht. Wir sind sehr darauf bedacht, dass der Kauf oder Verkauf eines Anteils an einem der Syndikate vergleichsweise einfach bleibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Anteile im Allgemeinen schneller und unkomplizierter den Besitzer wechseln als der Verkauf einer ganzen Yacht.

Der Grund dafür ist

Wir sind sehr daran interessiert, dass der Kauf oder Verkauf eines Anteils an einem Syndikat vergleichsweise einfach bleibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Anteile im Allgemeinen schneller und unkomplizierter den Besitzer wechseln als der Verkauf einer ganzen Yacht.

Der Grund dafür ist, dass ein Anteil an einer Yacht auf dem Markt viel weniger verfügbar ist.

Es kann sein, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt 10 oder 20 Schwesterschiffe eines bestimmten Modells im westlichen Mittelmeer zum Verkauf stehen, was es schwierig macht, eine eigene Yacht in einem derart umkämpften Markt zu verkaufen. Bei einer dieser Yachten steht hingegen wahrscheinlich immer nur ein Anteil zum Verkauf, was bedeutet, dass die Exklusivität in der Regel zu einem schnelleren Verkauf führt. 

Eine Beteiligung an einer Yacht ist ein weniger riskantes Geschäft

Wenn Sie eine Yacht direkt kaufen, fragen Sie sich immer, was daran nicht in Ordnung ist und warum der Verkäufer sich davon trennen möchte. Bei einer Beteiligung können Sie davon ausgehen, dass die Yacht nicht das Problem ist – die meisten anderen Eigentümer des Konsortiums sind gerne an Bord geblieben.

Ein Anteil an einer Yacht ist eine weniger komplizierte Transaktion.

Beim Kauf einer Yacht müssen Sie sich um Gutachten, Pfandrechte, Steuern und die Wartungshistorie kümmern. Bei einer gemeinsam genutzten Yacht sind diese Hürden bereits von den bestehenden Eigentümern genommen worden. Das einzige Dokument, das Sie überprüfen müssen, ist die Syndikatsvereinbarung – und diese wurde bereits von vielen früheren und aktuellen Anteilseignern geprüft.