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Beitritt / Austritt aus dem Syndikat

Wie kann man dem Yachtsyndikat beitreten und es verlassen?

Der einfache Ein- und Ausstieg ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dem gemeinsamen und dem alleinigen Eigentum an einer Jacht. Wir sind sehr darauf bedacht, dass der Kauf oder Verkauf eines Anteils an einem der Syndikate vergleichsweise einfach bleibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Anteile im Allgemeinen schneller und unkomplizierter den Besitzer wechseln als der Verkauf einer ganzen Yacht.

Der Grund dafür ist

Wir sind sehr daran interessiert, dass der Kauf oder Verkauf eines Anteils an einem Syndikat vergleichsweise einfach bleibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Anteile im Allgemeinen schneller und unkomplizierter den Besitzer wechseln als der Verkauf einer ganzen Yacht.

Der Grund dafür ist, dass ein Anteil an einer Yacht auf dem Markt viel weniger verfügbar ist.

Im westlichen Mittelmeer stehen vielleicht 10 oder 20 Schwesterschiffe eines bestimmten Modells gleichzeitig zum Verkauf, so dass es schwierig ist, die eigene Yacht in einem so wettbewerbsintensiven Markt zu verkaufen. Dagegen steht wahrscheinlich nur ein einziger Anteil an einer dieser Yachten zum Verkauf, was bedeutet, dass die Exklusivität im Allgemeinen einen schnelleren Verkauf zur Folge hat. (Einige unserer Yachten haben sogar Wartelisten mit potenziellen neuen Eignern)

Eine Beteiligung an einer Yacht ist ein weniger riskantes Geschäft

Wenn man eine Yacht direkt kauft, fragt man sich immer, was mit ihr los ist und warum der Verkäufer wirklich aussteigen will. Bei einer Beteiligung kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass es nicht an der Yacht liegt, da die meisten anderen Syndikatseigner gerne auf der Yacht bleiben und sie nicht verkaufen wollen.

Ein Anteil an einer Yacht ist eine weniger komplizierte Transaktion.

Wenn man eine Yacht als Ganzes kauft, muss man eine vollständige Besichtigung vornehmen, sicherstellen, dass es keine Pfandrechte gibt und dass die gezahlten Steuern und die Servicehistorie in Ordnung sind. Bei einer Beteiligung haben die anderen Eigner bereits alle Fallstricke des Kaufs geprüft, und der Syndikatsvertrag ist das einzige Dokument von Bedeutung. Da dieser auch mit dem Vertrag der Alteigentümer identisch ist, wurde auch er bereits von den vielen früheren und jetzigen Anteilseignern geprüft.