Das Yacht-Aktien-Netzwerk | Yacht-Syndikate | Yacht-Fraktionen

Eine ausgewogene Sichtweise

Die Vorteile – und die Kompromisse

Warum es funktioniert

Was man aufgibt

Professionelles Management

Yachtbesitzer sein, ohne das Yachtmanagement zu Ihrem Zweitjob zu machen.

Yacht Share koordiniert die Wartung, die routinemäßige Instandhaltung, die Reinigung, die Dokumentation, die Finanzen, die Vorbereitung der Eigner sowie die laufende Verwaltung der Eignergruppe für jede Yacht im Rahmen des Programms. Bei Bedarf werden auch die Besatzungsangelegenheiten koordiniert.

Eine Yacht zu besitzen sollte sich auch so anfühlen – und nicht so, als würde man ein kleines Schifffahrtsunternehmen führen. Durch die zentrale Verwaltung entfallen die Aufgaben, die sonst die Zeit eines Eigners zwischen den Fahrten in Anspruch nehmen würden.

Wartung

Regelmäßige Wartungsarbeiten, Reparaturen und die technische Instandhaltung werden professionell koordiniert.

Vorbereitungen des Eigentümers

Die Yacht kann zwischen den Aufenthalten vorbereitet werden, sodass jeder Eigner ein einsatzbereites Schiff vorfindet.

Besatzung

Größere Yachten verfügen unter Umständen über eine festangestellte, professionelle Besatzung, wobei die Regelungen individuell auf die jeweilige Yacht zugeschnitten sind.

Eigentümer-App

Dienstplan, Kalender, Dokumente, Wartungsinformationen und Kommunikation mit den Eigentümern – alles an einem Ort.

Was passiert, wenn etwas beschädigt wird?

Jeder Eigner ist gegenüber der Yacht zur Sorgfalt verpflichtet. Treten durch die Nutzung durch den Eigner Schäden auf, wird die Haftung gemäß der Syndikatsvereinbarung geregelt. Schwerwiegende Vorfälle können je nach den Umständen und den Versicherungsbedingungen unter den Versicherungsschutz der Yacht fallen, während gewöhnlicher Verschleiß und Wartungsarbeiten im Rahmen der üblichen Betriebsvereinbarungen der Yacht geregelt werden.

Was passiert, wenn ein anderer Eigentümer nicht zahlt?

Dies kommt zwar äußerst selten vor, doch ein ordnungsgemäß strukturiertes Syndikat benötigt entsprechende Verfahren für diesen Fall. Ein Eigentümer, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, kann den Zugang zu seinen zugeteilten Wochen verlieren, solange die ausstehenden Beträge nicht beglichen sind. Bei anhaltendem Zahlungsverzug sieht die Syndikatsvereinbarung Mechanismen vor, durch die der Anteil letztendlich verkauft und die ausstehenden Beträge eingezogen werden können, um so die Yacht und die übrigen Miteigentümer zu schützen.
Verkauf Ihres Anteils

Was passiert, wenn man gehen möchte?

Der Austritt aus einer Yacht-Share-Eigentümergemeinschaft erfolgt nach einem klar definierten Verkaufs- und Übertragungsprozess. Wenn ein Eigentümer beschließt, dass der richtige Zeitpunkt für einen Austritt gekommen ist, kann sein Anteil gemäß der Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft zum Verkauf angeboten werden, wobei Yacht Share dabei hilft, ihn auf den Markt zu bringen und die Transaktion bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer zu begleiten.

01

Ihre Aktie kann verkauft werden

Sie verkaufen echte, an die zugrunde liegende Yacht gebundene Anteile, anstatt bereits im Voraus bezahlte Urlaubsreisen abzugeben oder einfach aus der Mitgliedschaft auszutreten.
02

Yacht Share steuert den Weg zum Markt

Yacht Share kann die Beteiligung bewerben, mit potenziellen Käufern sprechen, die bereits eine Miteigentümerschaft in Erwägung ziehen, die Struktur erläutern und bei der Eigentumsübertragung behilflich sein.
03

Ein größerer Kreis potenzieller Käufer

Da ein Käufer nur einen Anteil an der Yacht erwirbt, anstatt das gesamte Schiff zu finanzieren, ist der Kapitalbedarf deutlich geringer. Ein Yachtanteil spricht daher oft einen größeren Kreis von Käufern an als eine ganze Yacht und lässt sich nach den Erfahrungen von Yacht Share in der Regel schneller verkaufen. Die Yacht selbst, die Nachfrage, der Zustand und der Angebotspreis beeinflussen jedoch weiterhin den letztendlichen Zeitrahmen.

Warum Anteile leichter wiederverkauft werden können: Der neue Käufer finanziert nur einen Teil der Yacht und nicht das gesamte Schiff. Dieser geringere Kapitalbedarf eröffnet mehr Käufern die Möglichkeit zum Kauf, während „Yacht Share“ bereits Menschen anspricht, die aktiv nach einer Miteigentümerschaft suchen.

Was bestimmt den Wiederverkaufswert?

Der Wert richtet sich nach der zugrunde liegenden Yacht.

Der Wert eines Anteils hängt grundlegend vom Wert der Yacht selbst ab. Zu den Einflussfaktoren zählen unter anderem Alter, Zustand, Ausstattung, Hersteller, Wartungshistorie, Standort und die allgemeine Marktnachfrage. Wie bei Yachten selbst kann daher auch der Wert von Anteilen steigen oder fallen.

Das Teileigentum an einer Yacht sollte in erster Linie als effizientere Möglichkeit betrachtet werden, den Besitz einer Yacht zu genießen, und nicht als Finanzinvestition, die eine Rendite verspricht.

Drei Möglichkeiten

Kaufen Sie eine gebrauchte Yacht. Werden Sie Eigentümer einer neuen Yacht. Oder bringen Sie Ihre bereits vorhandene Yacht in eine Beteiligungsgesellschaft ein.

01

Eine bereits ausgegebene Aktie kaufen

Erwerben Sie eine freie Beteiligung an einem etablierten Yacht- und Betriebskonsortium.
02

Steigen Sie auf eine neue Yacht um

Seien Sie von Anfang an dabei – unter anderem mit ausgewählten brandneuen Sunseeker-Angeboten dank der Partnerschaft von Yacht Share mit Sunseeker London.
03

Syndizieren Sie Ihre Yacht

Kapital freisetzen und die laufenden Betriebskosten aufteilen, ohne dabei die sinnvolle jährliche Nutzung einzuschränken.
Neu vs. Gebraucht

Eine gebrauchte Yacht kann geringere Anschaffungskosten mit sich bringen und verfügt möglicherweise bereits über eine etablierte Eignergruppe, sodass ein Käufer einfach den Anteil eines bestehenden Eigners erwerben kann. Eine neue Yacht bietet die Möglichkeit, das Schiff von Beginn an zu besitzen – mit den neuesten Ausstattungsmerkmalen, Technologien und Designs.

Yacht Share bietet sowohl neue als auch gebrauchte Yachten an und kann zudem dabei helfen, eine neue Eigentümergruppe für eine bestimmte Yacht zu bilden.

Beispiel eines tatsächlichen Eigentümers · Cannes

Paul und Phil behielten die Yacht – zahlten aber nicht mehr die gesamten Kosten dafür.

Nachdem sie festgestellt hatten, dass ihre Yacht einen Großteil des Jahres ungenutzt blieb, haben sie sie über Yacht Share in eine Gemeinschaftsnutzung eingebracht, einen erheblichen Teil ihres Kapitals freigesetzt und ihre Belastung durch laufende Kosten reduziert, während sie weiterhin Freude an der Yacht hatten. Da sie etwa ein Viertel der Yacht behielten, sank auch ihr anteiliger Beitrag zu den laufenden Wartungs- und Betriebskosten auf etwa ein Viertel dessen, was sie zuvor allein finanziert hatten.

75%

Freigegebenes Kapital

25%

Eigentumsrechte verbleiben

12 Wochen

Jährlicher Verbrauch beibehalten

75%

Senkung der jährlichen Betriebskosten

Häufige Irrtümer

Was eine Yacht-Miteigentümerschaft ist – und was sie nicht ist.

Da sich das Miteigentum an einer Yacht zwischen Alleineigentum und Charter einordnet, wird es oft missverstanden. Hier sind einige der Annahmen, die Yacht Share am häufigsten von potenziellen Käufern zu hören bekommt.

Missverständnis 01

„Man besitzt eigentlich gar nichts.“

Sie erwerben eine echte Beteiligung an der Eigentümerstruktur der Yacht. Ihre Beteiligung kann dokumentiert, bei Abstimmungen geltend gemacht und verkauft werden; es handelt sich nicht lediglich um ein Buchungsrecht oder eine Mitgliedschaft in einem Ferienclub.
Irrtum 02

„Im Grunde handelt es sich um eine Charter.“

Beim Charter wird die vorübergehende Nutzung der Yacht einer anderen Person gewährt. Miteigentum bedeutet, dass man als Eigentümer an dieselbe Yacht zurückkehrt, mit einem Kapitalanteil und einem festgelegten jährlichen Nutzungsrecht.
Irrtum 03

„Ein Eigentümer wird sich immer die besten Wochen sichern.“

Die Wochenauswahl erfolgt über die „Yacht Share Owner“-App nach einem rotierenden Prioritätsprinzip. Die Reihenfolge ändert sich im Laufe der Zeit, sodass begehrte Zeiträume fair verteilt werden.
Irrtum 04

„Gemeinsames Eigentum bedeutet ständige Meinungsverschiedenheiten.“

In der Konsortialvereinbarung werden Abstimmungsmodalitäten, Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse festgelegt, bevor Probleme auftreten. Yacht Share kümmert sich zudem um die praktischen Beziehungen zwischen den Eignern und hilft dabei, Fragen konstruktiv zu klären.
Irrtum 05

„Eine Aktie wird sich nicht verkaufen lassen.“

Ein Anteil an einer Yacht hat einen niedrigeren Kaufpreis als die gesamte Yacht und kann somit einen größeren Käuferkreis ansprechen. Yacht Share vermarktet Anteile aktiv auf dem Sekundärmarkt und unterstützt die Übertragung auf einen neuen Eigentümer.
Irrtum 06

„Das betrifft ausschließlich Superyachten.“

Das gleiche Prinzip lässt sich auf Yachten unterschiedlichster Größe und Preisklassen anwenden, von gebrauchten Motoryachten über neue Sunseeker-Modelle bis hin zu größeren Yachten mit professioneller Besatzung.
Bevor Sie kaufen

10 Dinge, die Sie vor dem Kauf eines Yachtanteils wissen sollten

An dieser Stelle des Leitfadens wurden die meisten dieser Themen bereits ausführlich behandelt. Betrachten Sie diesen Abschnitt als eine Art Kurzübersicht – die zehn Grundlagen, die jeder potenzielle Miteigentümer vor dem Kauf kennen sollte.

01

Sie erwerben echte Anteile

Mit Yacht Share erwerben Sie eine Beteiligung an der Struktur, die die Yacht besitzt – in der Regel eine Zweckgesellschaft (SPV). Sie kaufen nicht einfach nur Urlaubsaufenthalte oder einen vorübergehenden Zugang zur Yacht einer anderen Person.
02

Ihr Jahresverbrauch ist definiert

Ihre Beteiligung bestimmt, wie viel Zeit Sie jedes Jahr an Bord verbringen können. Bei Yacht-Share-Angeboten beträgt die jährliche Nutzungsdauer in der Regel etwa 4 bis 12 Wochen, je nach erworbener Beteiligung und Yacht.
03

Spitzenwochen werden gerecht verteilt

Die Eigentümer wählen ihre Wochen über die „Yacht Share Owner“-App nach einem Rotationssystem aus, wobei sich die Prioritäten von Jahr zu Jahr ändern. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht immer derselbe Eigentümer die erste Wahl bei den begehrtesten Terminen erhält.
04

Die Betriebskosten werden anteilig aufgeteilt

Feste Betriebskosten wie Liegeplatzgebühren, Versicherungen, Wartung und Instandhaltung werden entsprechend dem Anteil jedes Eigentümers aufgeteilt. Bestimmte nutzungsabhängige Kosten, wie beispielsweise in vielen Fällen die Treibstoffkosten, können individuell in Rechnung gestellt werden.

05

Die Yacht wird professionell verwaltet

Das professionelle Management umfasst Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Vorbereitung für die Eigner sowie die Verwaltung. Yacht Share koordiniert diese Aufgaben für jede Yacht im Rahmen des Programms und kümmert sich bei Bedarf auch um die Besatzung.

06

Ihr Eigentumsrecht ist rechtlich dokumentiert

In der Vereinbarung zwischen dem Eigner der Yacht und dem Syndikat werden die Kapitalbeteiligung, die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers, die Abstimmungsmodalitäten, die Nutzungsregelungen sowie das Verfahren für einen eventuellen Austritt aus dem Syndikat festgelegt.

07

Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen

Die Eigner verfügen über Stimmrechte, die ihrem Kapitalanteil entsprechen. In der Konsortialvereinbarung ist festgelegt, wie Entscheidungen über Modernisierungen, Ausgaben und andere Angelegenheiten, die die Yacht betreffen, getroffen werden.

08

Es gibt Schutzmaßnahmen für den Fall, dass ein Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt

Zahlungsausfälle sind äußerst selten, doch es gibt Verfahren zum Schutz der übrigen Eigentümer. Die Nutzung kann ausgesetzt werden, solange Zahlungsrückstände bestehen, und gegebenenfalls gibt es Mechanismen, um den Anteil des säumigen Eigentümers zu veräußern.

09

Sie können Ihren Anteil an der Yacht verkaufen

Ihr Anteil kann zum Wiederverkauf angeboten werden, wenn Sie sich entscheiden, auszusteigen, vorbehaltlich der Konsortialvereinbarung. Der Anteil bleibt an den Wert und die Vermarktbarkeit der zugrunde liegenden Yacht gebunden.

10

Die Yacht selbst spielt nach wie vor eine Rolle

Berücksichtigen Sie vor dem Kauf das Alter, den Zustand, die Ausstattung, die Wartungshistorie, den Standort und etwaige zu erwartende Ausgaben der Yacht. Diese Faktoren beeinflussen sowohl Ihr Erlebnis als Eigner als auch die spätere Attraktivität des Anteils beim Wiederverkauf.
Die Wahl eines Anbieters

Auch die Organisation, die hinter der Yacht steht, spielt eine Rolle.

Sie gehen eine Vereinbarung mit mehreren Eigentümern ein, die sich über Jahre erstrecken könnte. Achten Sie auf echte Erfahrung in den Bereichen Gründung von Eigentümergemeinschaften, Verkauf und Weiterverkauf von Anteilen, Yachtmanagement, Terminplanung, rechtliche Eigentumsstrukturen sowie die praktischen Aspekte, die sich daraus ergeben, dass mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Vermögenswerts sind.

Yacht Share ist auf das Miteigentum an Yachten spezialisiert und vertritt weltweit mehr als 1.000 Miteigentümer an über 300 Yachten. Diese Erfahrung ist entscheidend, denn der Erfolg einer Miteigentümergemeinschaft hängt nicht nur von den rechtlichen Unterlagen ab, sondern auch von den alltäglichen Systemen, die zur Verwaltung der Wochenanteile, der Kosten, der Instandhaltung, der Kommunikation und eines eventuellen Wiederverkaufs eingesetzt werden.

Interessenten können sich außerdem die vollständigen FAQs zu Yachtanteilen durchlesen oder die derzeit verfügbaren Yachtanteile ansehen.

Eine Frage, die man sich stellen sollte

Warum sollte man 100 % einer Yacht bezahlen, wenn man sie nur einen Bruchteil des Jahres nutzt?

Für Menschen, die ein echtes Eigentumsrecht wünschen, aber realistisch gesehen davon ausgehen, dass sie jedes Jahr eher mehrere Wochen als mehrere Monate an Bord verbringen werden, kann eine Miteigentümerschaft die wirtschaftlichen Aspekte des Eigentums viel besser an die tatsächliche Nutzung anpassen.

Das Fazit

Lohnt sich eine Teilhaberschaft an einer Yacht?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Wenn Sie eine Yacht haben möchten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, und davon ausgehen, jedes Jahr mehrere Monate an Bord zu verbringen, können sich die zusätzlichen Kosten für den alleinigen Besitz lohnen. Wenn Sie nur gelegentlich mit einer Yacht unterwegs sind und es genießen, bei jeder Reise ein anderes Boot und ein anderes Reiseziel auszuwählen, ist das Chartern möglicherweise die einfachere Lösung.

Die Yacht-Miteigentümerschaft nimmt eine Mittelstellung zwischen diesen beiden Modellen ein. Sie verfügen weiterhin über echtes Eigentumsrecht und Eigenkapital, können Ihre eigene Yacht nutzen und erhalten eine garantierte jährliche Nutzungsdauer, teilen sich jedoch den Kapitalaufwand und die laufenden Kosten mit einer kleinen Gruppe von Miteigentümern.

Für jemanden, der von der Vorstellung, eine Yacht zu besitzen, begeistert ist, aber realistisch gesehen nur einige Wochen im Jahr Zeit hat, sie zu genießen, stellt sich nicht einfach die Frage, ob er es sich leisten kann, eine ganze Yacht zu besitzen. Es geht vielmehr darum, ob es die beste Lösung ist, 100 % einer Yacht zu bezahlen, die er möglicherweise nur einen Bruchteil des Jahres nutzt.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Miteigentum an einer Yacht

Haben Sie noch Fragen? Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die potenzielle Eigentümer zum Thema Yacht-Miteigentum stellen, darunter zu Kosten, Nutzung, Verwaltung, Wiederverkauf und rechtlicher Struktur. Wo dies relevant ist, erläutern die Antworten auch, wie Yacht Share diese Grundsätze in der Praxis umsetzt – basierend auf den Erfahrungen aus der Betreuung von mehr als 1.000 Miteigentümern.

Was ist eine Yacht-Miteigentümerschaft?

Im Rahmen einer Yacht-Miteigentümerschaft können mehrere Personen gemeinsam eine Yacht besitzen und sich dabei sowohl den Kaufpreis als auch die laufenden Betriebskosten teilen.

Im Gegensatz zum Chartermodell erhalten Sie beim Miteigentum einen echten Anteil am Eigenkapital der Yacht sowie eine garantierte jährliche Nutzungsdauer, die sich nach der Höhe Ihres Anteils richtet.

Mit Yacht Share wird die Yacht zwischen den Besuchen professionell verwaltet, gewartet und vorbereitet, sodass Sie den Besitz einer Yacht genießen können, ohne sich selbst um alle Details kümmern zu müssen.

Eine Yacht wird unter einer kleinen Anzahl von Miteigentümern aufgeteilt. Bei „Yacht Share“ haben Yachten in der Regel zwischen 4 und 8 Eigentümer, von denen jeder je nach seinem Anteil etwa 4 bis 12 Wochen Nutzungszeit pro Jahr erhält.

Der Kaufpreis und die laufenden Kosten werden anteilig aufgeteilt. Die Eigentümer wählen ihre Wochen nach einem fairen Rotationssystem aus, während der tägliche Betrieb, die Wartung und die Verwaltung der Yacht professionell abgewickelt werden.

Das Ergebnis ist echter Yachtbesitz, bei dem sich eine kleine Gruppe von Eigentümern die Kosten und die ungenutzte Zeit teilt.

Ja. Die Begriffe „Yacht-Miteigentum“, „Yacht-Teileigentum“, „gemeinsames Yacht-Eigentum“ und „Yacht-Syndikat“ werden häufig verwendet, um Modelle zu beschreiben, bei denen mehrere Eigentümer Anteile an derselben Yacht halten.

Mit „Yacht Share“ erwerben Sie echte Anteile an der Gesellschaft, die die Yacht besitzt, anstatt lediglich Urlaubsaufenthalte oder die Nutzung eines Bootes zu kaufen.

Nein. Bei einer Yacht-Miteigentümerschaft handelt es sich um eine echte Kapitalbeteiligung.

Ein Timesharing gewährt in der Regel ein vertragliches Recht zur Nutzung einer Immobilie, ohne dass man notwendigerweise einen Anteil daran besitzt. Bei „Yacht Share“ hält jeder Eigentümer eine Kapitalbeteiligung, die seinem Anteil entspricht.

Der größte Vorteil besteht darin, dass man die Vorzüge des Yachtbesitzes genießen kann, ohne 100 % des Kaufpreises und der jährlichen Betriebskosten tragen zu müssen.

Die Eigentümer profitieren von echtem Eigenkapital, einer garantierten jährlichen Nutzungsmöglichkeit und einer professionellen Verwaltung, während sie lediglich ihren anteiligen Kostenanteil tragen.

Für jemanden, der eine Yacht voraussichtlich nur einige Wochen im Jahr nutzen wird, kann dies eine weitaus effizientere Alternative sein, als eine Yacht zu finanzieren, die den größten Teil des Jahres ungenutzt bleibt.

Beim Chartern können Sie die Yacht einer anderen Person vorübergehend nutzen. Beim Miteigentum erwerben Sie eine Kapitalbeteiligung an einer eigenen Yacht.

Ein Yacht-Share-Eigentümer erhält eine garantierte jährliche Nutzungszeit und beteiligt sich an den Betriebskosten der Yacht, anstatt jedes Mal einen kommerziellen Charterpreis zu zahlen.

Zudem entsteht ein ganz anderes Gefühl der Zugehörigkeit: Die Yacht kann bereits vor Ihrer Ankunft mit Ihren persönlichen Gegenständen ausgestattet werden, sodass Sie auf Ihre eigene Yacht zurückkehren und nicht als Chartergast ankommen.

Ja. Die Anschaffungskosten und die laufenden Kosten sind deutlich geringer, da sie unter den Miteigentümern aufgeteilt werden.

Wenn ein Eigentümer beispielsweise einen Anteil von 1/8 am Eigenkapital erwirbt, trägt er nur seinen Anteil an den Anschaffungs- und Betriebskosten der Yacht und nicht 100 % davon.

Die genauen Einsparungen hängen von der Yacht, der Größe der Beteiligung, dem Standort, dem Personalbedarf und den Betriebskosten ab.

Die Kosten variieren erheblich je nach Yacht, deren Alter, Größe, Ausstattung, Standort und der Anzahl der im Anteil enthaltenen Wochen.

Yacht Share bietet Angebote, die von kleineren Luxus-Motoryachten bis hin zu imposanten Superyachten reichen und ein breites Spektrum an Budgets und jährlichen Nutzungsanforderungen abdecken.

Zusätzlich zum Kaufpreis beteiligen sich die Eigner anteilig an den laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten der Yacht.

Die Eigner beteiligen sich an den tatsächlichen Kosten für den Besitz und den Betrieb ihrer Yacht. Dazu können Liegeplatzgebühren, Versicherungen, Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Verwaltung, gegebenenfalls die Besatzung sowie sonstige Betriebskosten gehören.

Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Eigenkapitalanteil jedes Eigentümers aufgeteilt, sodass ein Eigentümer mit einem größeren Anteil und mehr Wochen einen höheren Beitrag leistet.

Ja. Ihr Anteil an der Yacht ist ein Eigenkapitalvermögen und kann verkauft werden, wenn Sie beschließen, aus dem Syndikat auszutreten, vorbehaltlich der jeweiligen Syndikatsvereinbarung.

Yacht Share kann Ihren Anteil an potenzielle Käufer vermarkten und bietet Ihnen damit einen bewährten Zugang zum Markt, wenn Sie sich zum Verkauf entschließen.

Yacht Share wirbt kontinuierlich für Anteile an seiner gesamten Flotte und hält den Kontakt zu Käufern, die nach Möglichkeiten zum Miteigentum suchen.

Der Verkauf einer Anteile ist in der Regel ein kleineres Geschäft als die Vermarktung und der Verkauf einer ganzen Yacht. Da es sich jedoch weiterhin um einen zum Verkauf angebotenen Vermögenswert handelt, können weder ein bestimmter Zeitrahmen noch ein bestimmter Wiederverkaufspreis garantiert werden.

Der Wert Ihres Anteils hängt vom Wert der zugrunde liegenden Yacht und den aktuellen Marktbedingungen ab.

Der Wert kann je nach verschiedenen Faktoren wie dem Alter, dem Zustand, der Ausstattung, der Wartungshistorie und der Marktnachfrage der Yacht steigen oder fallen.

Eine Miteigentümerschaft sollte daher in erster Linie als effizientere Möglichkeit betrachtet werden, den Besitz einer Yacht zu genießen, und nicht als garantierte Geldanlage.

Das hängt davon ab, welche Aktie Sie kaufen.

Yacht-Sharing-Angebote umfassen in der Regel eine Nutzungsdauer von 4 bis 12 Wochen pro Jahr, wobei bei einigen Yachten unterschiedliche Anteile zur Auswahl stehen.

Ihr jährlicher Nutzungsanspruch wird beim Kauf Ihres Anteils eindeutig festgelegt.

Die Nutzung wird über ein Rotationssystem vergeben, das darauf ausgelegt ist, jedem Eigentümer einen fairen Zugang zu begehrten Terminen zu ermöglichen.

Die Eigentümer wählen abwechselnd Woche für Woche aus, bis die jährliche Zuteilung abgeschlossen ist. Die Auswahlpriorität ändert sich von Jahr zu Jahr, wobei unterschiedliche Anteilsgrößen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass jeder Eigentümer die Nutzungsrechte erhält, die ihm aufgrund seiner Beteiligung zustehen.

Nach der Zuteilung können die Eigentümer auch Wochen-Tauschgeschäfte mit ihren Miteigentümern vereinbaren.

Ja, vorbehaltlich der jährlichen Nutzungsauswahl und der Verfügbarkeit.

Eigentümer können, sofern es der Dienstplan zulässt, aufeinanderfolgende Wochen auswählen und nach der ersten Zuteilung auch Tauschvereinbarungen mit anderen Miteigentümern treffen.

Sie können eine nicht genutzte Woche Ihren Miteigentümern zur Verfügung stellen, die so möglicherweise zusätzliche Zeit an Bord verbringen können.

Die „Yacht Share“-App hilft Eignern dabei, ihren Nutzungskalender zu verwalten und sich mit anderen Mitgliedern ihrer Segelgemeinschaft über Verfügbarkeit und den Tausch von Wochen abzustimmen.

Leider nein. Unsere Yachten sind in der Regel nicht zum Chartern zugelassen, und die Eigner ziehen es vor, keine Chartergäste an Bord zu haben, da sie ohne Kapitalbeteiligung nicht das gleiche Gefühl der Sorgfalt und Verantwortung haben.

Solange jedoch keine kommerzielle Nutzung vorliegt, können Sie Familie und Freunde einladen, Ihre Woche zu nutzen. Viele Eigentümer freuen sich, Verwandte an Bord zu haben, auch wenn sie selbst nicht anwesend sind.

Ja. Eigentümer von Yacht-Anteilen erwerben echte Beteiligungsrechte und nicht lediglich ein Nutzungsrecht an der Yacht.

Ihr Anteil entspricht dem von Ihnen erworbenen Anteil und wird durch die für diese Yacht festgelegte rechtliche Eigentumsstruktur dokumentiert.

Yacht-Share-Konsortien werden in der Regel über eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) gegründet, deren Zweck darin besteht, die Yacht zu besitzen und zu betreiben.

Jedes Konsortiumsmitglied hält an diesem Unternehmen eine Beteiligung, die seinem Kapitalanteil entspricht. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Verfahren für den Betrieb des Konsortiums sind in den entsprechenden rechtlichen Vereinbarungen festgelegt.

Yacht Share bringt Käufer zusammen, die an einer Miteigentümerschaft an einer bestimmten Yacht interessiert sind, und legt die Eigentums- und Verwaltungsstruktur fest.

Die Yacht gehört einer begrenzten Anzahl von Anteilseignern, von denen jeder ein Nutzungsrecht erhält und sich anteilig an den Kosten beteiligt.

Nach der Indienststellung wird die Yacht professionell verwaltet und auf die Ankunft des jeweiligen Eigners vorbereitet.

Ja. Die Anteile können variieren, je nachdem, wie viel Zeit der jeweilige Eigentümer an Bord verbringen möchte.

Alles bleibt proportional. Ein Eigentümer, der beispielsweise Anspruch auf 12 Wochen hat, hält einen größeren Anteil am Eigenkapital und trägt mehr zu den jährlichen Kosten bei als ein Eigentümer, der Anspruch auf 4 Wochen hat.

Yacht Share übernimmt die professionelle Verwaltung der Eignergruppe und koordiniert den täglichen Betrieb der Yacht.

Je nach Yacht kann dies Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Vorbereitung für den Eigner, Dokumentation, Finanzen und Besatzung umfassen.

Nein. Vorkenntnisse im Bereich Yachtbesitz sind nicht erforderlich.

Professionelles Management bedeutet, dass Eigner sich nicht persönlich um die Instandhaltung, Wartung und Verwaltung der Yacht kümmern müssen. Der Umfang der erforderlichen professionellen Besatzung hängt von der Größe und dem Typ der Yacht ab.

Die Besatzungszusammensetzung hängt von der jeweiligen Yacht ab.

Größere Yachten verfügen möglicherweise über eine festangestellte, professionelle Besatzung, während bei kleineren Yachten die Besatzungs- und Betriebsregelungen der jeweiligen Größe und dem jeweiligen Betrieb angepasst sind. Die konkreten Regelungen bezüglich Besatzung und Verwaltung können Ihnen vor dem Erwerb eines Anteils erläutert werden.

Die Yacht ist für Ihre Ankunft vorbereitet und steht somit für Ihren Aufenthalt bereit.

Der Reinigungsdienst kann die persönlichen Gegenstände des Vormieters entfernen, Ihre eigenen Sachen an Bord bringen und frische Bettwäsche, Handtücher und andere wichtige Dinge bereitstellen.

Das Ziel ist es, das Gefühl zu vermitteln, auf die eigene Yacht zurückzukehren, anstatt auf einem gemeinsam genutzten Schiff einzuchecken.

Die Ausstattung und die Ausrüstung variieren von Yacht zu Yacht.

Die Eigentümer können gemeinsam beschließen, Ausrüstung wie einen Jetski, einen SEABOB, ein Kajak, ein Paddleboard oder andere Wassersportgeräte anzuschaffen. Vorschläge können den Eigentümern zur Abstimmung vorgelegt werden; die genehmigten Anschaffungs- und laufenden Kosten werden anteilig aufgeteilt.

Jeder Eigner hat gegenüber der Yacht eine Sorgfaltspflicht.

Treten Schäden infolge der Nutzung durch einen Eigner auf, wird die Haftung gemäß der Syndikatsvereinbarung geregelt. Schwerwiegende Vorfälle können, vorbehaltlich der jeweiligen Versicherungsbedingungen und Umstände, durch die Versicherung der Yacht abgedeckt sein.

Normale Abnutzung sowie Wartung und Instandhaltung sind im Rahmen der üblichen Betriebsvereinbarungen der Yacht abgedeckt.

Das kommt zwar äußerst selten vor, doch die Konsortialvereinbarung enthält Vorkehrungen zum Schutz der anderen Eigentümer, sollte es jemals dazu kommen.

Ein Eigentümer, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, kann den Anspruch auf seine zugeteilten Wochen verlieren, solange die ausstehenden Beträge nicht beglichen sind. Diese Wochen können dann anderen Eigentümern zur Verfügung gestellt werden, wodurch das Instandhaltungskonto der Yacht wieder aufgefüllt wird.

Sollte der Zahlungsrückstand anhalten, sieht die Vereinbarung einen Mechanismus vor, durch den der Anteil des Eigentümers letztendlich verkauft und die ausstehenden Beträge aus dem Erlös eingezogen werden können.

Diese Schutzmaßnahmen sichern die Interessen der verbleibenden Miteigentümer und den fortgesetzten Betrieb der Yacht.

Die Eigentümer verfügen über Stimmrechte, die ihrem Kapitalanteil entsprechen.

Entscheidungen über Ergänzungen, Verbesserungen und sonstige Angelegenheiten, die die Yacht betreffen, werden daher gemeinsam getroffen, wobei die genauen Verfahren in der Syndikatsvereinbarung festgelegt sind.

Die meisten Angelegenheiten lassen sich durch die in der Konsortialvereinbarung festgelegten Abstimmungs- und Verwaltungsverfahren regeln.

Sollten sich die Eigner nicht einigen können, kann Yacht Share auf seine Erfahrung bei der Verwaltung von Hunderten von Yachten in Miteigentum zurückgreifen, um eine praktische und gerechte Lösung zu finden. Für Fälle, in denen keine informelle Einigung erzielt werden kann, gibt es zudem formelle Bestimmungen zur Streitbeilegung.

Ja, auf jeden Fall. Viele Anteile befinden sich im Besitz von Unternehmen wie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien oder Architekturbüros, in denen die einzelnen Partner die Yacht sowohl geschäftlich als auch privat nutzen.

Jeder bestehende Yachtanteil ist an einen bestimmten Heimathafen gebunden, sodass Käufer eine Option an dem Ort wählen können, an dem sie am liebsten ihre Zeit verbringen möchten.

Für Käufer, die an der Gründung einer neuen Eigentümergemeinschaft interessiert sind, können die geplante Yacht und das Törnziel im Rahmen der Gründung der Eigentümergemeinschaft besprochen werden.

Yacht Share vermittelt Yachten im Miteigentum an Reisezielen auf der ganzen Welt, darunter im Mittelmeer, in der Karibik, in Nord- und Südamerika, im Nahen Osten, in Asien, Afrika, Australien und Neuseeland.

Zu den beliebten Reisezielen zählen Mallorca, Südfrankreich, Spanien, die italienische Riviera, Griechenland, Kroatien, Miami, die Bahamas, die Karibik und Dubai.

Die Verfügbarkeit ändert sich je nach Kauf und Verkauf von Anteilen, sodass aktuelle Angebote über die Yacht-Suche von Yacht Share gefunden werden können.

Yacht Share bietet eine breite Auswahl an Motoryachten und Superyachten führender internationaler Hersteller, die unterschiedliche Preisklassen, Reiseziele und Segelstile abdecken.

Käufer können die verfügbaren Yachten nach Marke, Länge, Standort, Preis und Anzahl der Wochen pro Jahr durchsuchen.

Ja. Bei Yacht Share stehen zahlreiche neue Yachten zur Miteigentümerschaft zur Verfügung, sodass Sie eine brandneue Yacht genießen können, während Sie sich die Anschaffungskosten und die laufenden Betriebskosten teilen.

Yacht Share ist zudem offizieller Partner von Sunseeker London und kann Miteigentumsanteile an brandneuen Sunseeker-Yachten anbieten.

Wenn Sie auf der Suche nach einer bestimmten neuen Yacht sind, kann unser Team auch die Gründung einer geeigneten Miteigentümergemeinschaft mit Ihnen besprechen.

Ja. Wenn Sie bereits eine Yacht besitzen, kann Yacht Share Ihnen dabei helfen, eine Miteigentümergemeinschaft zu gründen und Anteile an geeignete Miteigentümer zu verkaufen.

Auf diese Weise können Sie eine beträchtliche jährliche Nutzungsdauer beibehalten und gleichzeitig einen Teil des in der Yacht gebundenen Kapitals freisetzen sowie die laufenden Betriebskosten teilen.

Yacht Share kann die Struktur des Konsortiums verwalten, die vermarktung der verfügbaren Anteile übernehmen und die Zusammenführung geeigneter Miteigentümer organisieren.

Die „Yacht Share“-App ist das Eigentümerportal, das zur Verwaltung und Kommunikation aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer im Miteigentum befindlichen Yacht dient.

Eigentümer können an einem Ort auf ihren Nutzungsplan, den Kalender, die Yachtunterlagen, Wartungsinformationen, Reparaturberichte, wichtige Ansprechpartner sowie die Kommunikation mit anderen Eigentümern zugreifen.

Yacht Share ist ausschließlich auf das Miteigentum an Yachten spezialisiert und vertritt weltweit mehr als 1.000 Miteigentümer an über 300 Yachten.

Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Yachten verschiedener Marken, Größen, Standorte und Preisklassen, anstatt uns auf einen einzigen Hersteller oder ein bestimmtes Eigentumsmodell zu beschränken.

Yacht Share bringt potenzielle Miteigentümer zusammen, erleichtert die Gründung und den Weiterverkauf von Yachtanteilen und stellt die Verwaltungssysteme bereit, die erforderlich sind, um das Miteigentum in die Praxis umzusetzen.

Das Ziel ist einfach: Genießen Sie das Erlebnis und die Vorteile des Yachtbesitzes und teilen Sie sich dabei den Kaufpreis, die Betriebskosten und die nicht genutzte Zeit mit einer kleinen Gruppe von Miteigentümern.

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Sind Sie bereit, sich mit dem Miteigentum an einer Yacht
zu befassen?

Sehen Sie sich die aktuellen Yachtanteile an oder sprechen Sie mit einem Experten für Yachtanteile über den Kauf eines Anteils, die Gründung einer neuen Eigentümergemeinschaft oder die Einbringung einer Yacht, die Sie bereits besitzen, in eine Eigentümergemeinschaft.